dx.one Hinweisgebersystem
Sie haben ein Anliegen zu Produkten oder Dienstleistungen der dx.one?
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anmerkungen oder Feedback zu Produkten, Dienstleistungen oder dem Unternehmen dx.one an info@dx.one.gmbh.
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
Sie möchten eine Meldung von potentiellen Fehlverhalten an unser Hinweisgebersystem abgeben?
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle für die Meldung von potenziellem Fehlverhalten von Beschäftigten, Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder schwerwiegenden Risiken und Verstößen gegen Menschenrechte und Umwelt in unserer Lieferkette. Das im Folgenden beschriebene gesetzliche Recht auf Kontaktaufnahme mit benannten Behörden bleibt hiervon jedoch unberührt.
Das Aufklärungs-Office von Volkswagen ist per E-Mail in jeder Sprache erreichbar: io@volkswagen.de
Für Kundenbeschwerden wenden Sie sich bitte an die unter „Anliegen zu Produkten oder Dienstleistungen“ aufgeführten Kanäle.
ZENTRALES AUFKLÄRUNGS-OFFICE
Postanschrift:
Volkswagen AG
Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg Deutschland
Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, indem Sie eine E-Mail an io@volkswagen.de schreiben.
OMBUDSPERSONEN
Die Volkswagen AG hat externe Rechtsanwälte als Ombudspersonen bestellt. Sie beraten zum Hinweisgebersystem oder sorgen dafür, dass Meldungen von Hinweisgebern auf Wunsch anonymisiert an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.
Wenn Sie mit den Ombudspersonen in Kontakt treten möchten, finden Sie deren Kontaktdaten hier: https://www.ombudsmen-of-volkswagen.com/
ONLINE MELDEKANAL
Sie haben die Möglichkeit, über eine webbasierte Kommunikationsplattform SpeakUp in mehr als 65 Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Dieses System ist vertraulich und technisch gesichert und ermöglicht es Ihnen, Meldungen anonym abzugeben.
Sie können über den folgenden Link auf den Online-Meldekanal zugreifen: https://goto.speakup.report/volkswagen
Eine Anleitung, wie Sie online, per App oder telefonisch Meldungen machen können, finden Sie hier: Deutsch | English
SPRACHAUFNAHME PER TELEFON
Sie können uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eine Sprachnachricht per Telefon hinterlassen.
Nach Eingabe der Telefonnummer (spezifisch für das Land, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den Organisationscode einzugeben. Anschließend können Sie Ihre Meldung als Sprachaufzeichnung einreichen. Es geht nur eine schriftliche Niederschrift beim Untersuchungsamt ein. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen unseres Teams zu hören.
Wählen Sie aus dieser Liste eine Telefonnummer für Ihr Land oder Ihre Region aus und halten Sie den entsprechenden Organisationscode bereit.
Aus Deutschland – Gebührenfreie Rufnummer: 0800 1818 952
Organisationscode für Volkswagen: 122203
SPEAK UP APP
Sie können auch die Speak Up App „SpeakUp – Listen for a change“ von People Intouch (nur persönliche Geräte) herunterladen, um auf das sichere Meldesystem zuzugreifen. Über diese App können Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen oder eine Sprachnachricht hinterlassen (auch anonym). Sie benötigen den Organisationscode. Melden Sie sich erneut an, um die Antwort unseres Teams zu sehen oder weitere Fragen zu beantworten.
Um die App herunterzuladen, können Sie auch den QR-Code scannen:
Organisationscode für Volkswagen: 122203
HABEN SIE WEITERE FRAGEN ODER BENÖTIGEN SIE EINEN LOKALEN ANSPRECHPARTNER?
Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten. Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an unseren Compliance Officer per E-Mail unter compliance@dx.one.gmbh wenden.
Externer Meldekanal von Deutschland
Die Bundesregierung in Deutschland hat benannte Behörden definiert, die auch Meldungen über Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen.
Der externe Meldekanal ist: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentiell schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Hinweisgebende eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office den Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office die Untersuchungsergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* des Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden den Hinweisgebenden unverzüglich mitgeteilt.
Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Offices gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.
Weitere Informationen über die diesbezüglichen Verfahrensgrundsätze finden sich hier.
*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises