Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anmerkungen oder Feedback zu Produkten, Dienstleistungen oder dem Unternehmen dx.one an info@dx.one.gmbh.
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle für die Meldung von potenziellem Fehlverhalten von Beschäftigten, Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder schwerwiegenden Risiken und Verstößen gegen Menschenrechte und Umwelt in unserer Lieferkette. Das im Folgenden beschriebene gesetzliche Recht auf Kontaktaufnahme mit benannten Behörden bleibt hiervon jedoch unberührt.
Das Aufklärungs-Office von Volkswagen ist per E-Mail in jeder Sprache erreichbar: io@volkswagen.de
Für Kundenbeschwerden wenden Sie sich bitte an die unter „Anliegen zu Produkten oder Dienstleistungen“ aufgeführten Kanäle.
Postanschrift:
Volkswagen AG
Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg Deutschland
Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, indem Sie eine E-Mail an io@volkswagen.de schreiben.
Die Volkswagen AG hat externe Rechtsanwälte als Ombudspersonen bestellt. Sie beraten zum Hinweisgebersystem oder sorgen dafür, dass Meldungen von Hinweisgebern auf Wunsch anonymisiert an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.
Wenn Sie mit den Ombudspersonen in Kontakt treten möchten, finden Sie deren Kontaktdaten hier: https://www.ombudsmen-of-volkswagen.com/
Sie haben die Möglichkeit, über eine webbasierte Kommunikationsplattform SpeakUp in mehr als 65 Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Dieses System ist vertraulich und technisch gesichert und ermöglicht es Ihnen, Meldungen anonym abzugeben.
Sie können über den folgenden Link auf den Online-Meldekanal zugreifen: https://goto.speakup.report/volkswagen
Eine Anleitung, wie Sie online, per App oder telefonisch Meldungen machen können, finden Sie hier: Deutsch | English
Sie können uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eine Sprachnachricht per Telefon hinterlassen.
Nach Eingabe der Telefonnummer (spezifisch für das Land, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den Organisationscode einzugeben. Anschließend können Sie Ihre Meldung als Sprachaufzeichnung einreichen. Es geht nur eine schriftliche Niederschrift beim Untersuchungsamt ein. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen unseres Teams zu hören.
Wählen Sie aus dieser Liste eine Telefonnummer für Ihr Land oder Ihre Region aus und halten Sie den entsprechenden Organisationscode bereit.
Aus Deutschland – Gebührenfreie Rufnummer: 0800 1818 952
Organisationscode für Volkswagen: 122203
SPEAK UP APP
Sie können auch die Speak Up App „SpeakUp – Listen for a change“ von People Intouch (nur persönliche Geräte) herunterladen, um auf das sichere Meldesystem zuzugreifen. Über diese App können Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen oder eine Sprachnachricht hinterlassen (auch anonym). Sie benötigen den Organisationscode. Melden Sie sich erneut an, um die Antwort unseres Teams zu sehen oder weitere Fragen zu beantworten.
Um die App herunterzuladen, können Sie auch den QR-Code scannen:
Organisationscode für Volkswagen: 122203
Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten. Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an unseren Compliance Officer per E-Mail unter compliance@dx.one.gmbh wenden.
Externer Meldekanal von Deutschland
Die Bundesregierung in Deutschland hat benannte Behörden definiert, die auch Meldungen über Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen.
Der externe Meldekanal ist: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Die qualifizierten und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen des Aufklärungs-Office prüfen jede Meldung auf mögliches Fehlverhalten eines Mitarbeiters des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen diesem systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Das Aufklärungs-Officeprüft dann Ihre Meldung. Dazu gehört auch das Sammeln von Fakten, insbesondere des Hinweisgebers. Erst wenn diese erste Evaluierung einen begründeten Verdacht eines Verstoßes ergibt, wird eine Untersuchung durch eine eigene Ermittlungseinheit eingeleitet. Im Anschluss werden die Untersuchungsergebnisse vom Aufklärungs-Office bewertet und geeignete Maßnahmen empfohlen. Informationen über den Status* und den Ausgang des Verfahrens erhalten Sie unverzüglich.
Potenzielle Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner durch Lieferanten, einschließlich schwerwiegender Risiken und Verstöße gegen Menschenrechte und Umwelt durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Aufklärungs-Office gemeldet werden – ebenso wie Meldungen, die anderweitig sofortiges Handeln erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Abteilungen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehört insbesondere, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße und/oder Risiken zu minimieren oder zu beenden.