dx.one Hinweisgebersystem

Sie haben ein Anliegen oder Feedback, das ein Produkt oder eine Dienstleistung der dx.one betrifft?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anmerkungen oder Feedback zu Produkten, Dienstleistungen oder dem Unternehmen dx.one an info@dx.one.gmbh.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.

Sie möchten eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben?

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, und die eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – eine Reaktion unseres Unternehmens erfordern. Dies berührt jedoch nicht das im Folgenden beschriebene gesetzliche Recht auf Kontaktaufnahme mit den benannten Behörden.

 24/7 Hotline

Sie können Meldungen rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben:

+800 444 46300

Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen:

+49 5361 946300

Online Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=22vwgroup16&language=ger in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt.

Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office auch in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

Ombudsleute

Externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) beraten zum Hinweisgebersystem oder stellen sicher, dass Meldungen von Hinweisgebenden – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/

E-Mail

Sie erreichen das Aufklärungs-Office per E-Mail über die folgende Adresse:

io@volkswagen.de

Zentrales Aufklärungs-Office

Sie können Ihre Meldung auch postalisch oder persönlich tätigen.

Postanschrift:

Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
38436 Wolfsburg Deutschland

Persönlich:             

Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über io@volkswagen.de.                                       

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie einen lokalen Ansprechpartner?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten. Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an unseren Compliance Officer per E-Mail unter compliance@dx.one.gmbh wenden.

Externer Meldekanal von Deutschland

Die  Regierung hat benannte Behörden definiert, die auch Meldungen über Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen. Der externe Meldekanal ist: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?

Die qualifizierten und erfahrenen Kolleginnen und Kollegen des Aufklärungs-Office prüfen jede Meldung auf mögliches Fehlverhalten eines Mitarbeiters des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen diesem systematisch nach.  Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Das Aufklärungsbüro prüft dann Ihre Meldung. Dazu gehört auch das Sammeln von Fakten, insbesondere des Hinweisgebers. Erst wenn diese erste Auswertung den Verdacht eines Verstoßes ergibt, wird eine Untersuchung durch eine spezielle Ermittlungseinheit eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung durch das Aufklärungsbüro bewertet und entsprechende Maßnahmen empfohlen. Informationen über den Status* und den Ausgang des Verfahrens erhalten Sie unverzüglich.

Mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner durch Lieferanten, einschließlich schwerwiegender Risiken und Verstöße gegen Menschenrechte und Umwelt durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Aufklärungs-Office gemeldet werden – ebenso wie Meldungen, die anderweitig sofortiges Handeln erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Abteilungen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehört insbesondere, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße und/oder Risiken zu minimieren oder zu beenden.

* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Weitere Informationen zu den Verfahrensgrundsätzen des Volkswagen Konzernbeschwerdeverfahrens finden Sie hier.